Verwalterwechsel · Frankfurt und Rhein-Main

Hausverwaltung wechseln.

Wenn Ihre Eigentümergemeinschaft die WEG-Verwaltung wechseln möchte, ist das ein normaler Vorgang – kein Drama und kein Kraftakt.

Auf dieser Seite lesen Sie, wann ein Verwalterwechsel sinnvoll sein kann, wie er grundsätzlich abläuft, welche Unterlagen und Entscheidungen dafür nötig sind und wie wir den Übergang strukturieren.

Anlass

Wann ein Wechsel
sinnvoll sein kann.

Die wenigsten Gemeinschaften wechseln aus einer Laune heraus. Meistens summieren sich über Monate Kleinigkeiten, bis in der Eigentümerversammlung die Frage aufkommt, ob es so weitergehen soll. Diese Punkte hören wir in Erstgesprächen am häufigsten:

  • Anfragen bleiben unbeantwortet oder es dauert regelmäßig sehr lange bis zu einer Rückmeldung.
  • Die Jahresabrechnung ist für die Eigentümer nur schwer nachvollziehbar.
  • Gefasste Beschlüsse werden nicht oder nur verzögert umgesetzt.
  • Der Ansprechpartner wechselt häufig, jedes Anliegen muss neu erklärt werden.
  • Unterlagen sind nicht einsehbar, ohne dass man ausdrücklich danach fragt.
  • Die Gemeinschaft ist gewachsen oder steht vor größeren Maßnahmen und braucht mehr Begleitung.

Ein Wechsel ist aber nicht in jedem Fall die richtige Antwort. Manchmal löst ein klärendes Gespräch mit der bisherigen Verwaltung mehr als ein Neuanfang – gerade wenn die Zusammenarbeit grundsätzlich funktioniert und es an einzelnen Punkten hakt. Wir sagen Ihnen im Erstgespräch offen, wenn wir das so einschätzen.

Ablauf

So läuft ein
Verwalterwechsel ab.

Der Ablauf ist in den meisten Gemeinschaften ähnlich. Den größten Teil der organisatorischen Arbeit übernehmen wir – bei der Gemeinschaft bleiben vor allem die Entscheidung und die formalen Schritte.

  1. 01

    Erstgespräch und Angebot

    Wir hören zu, sehen uns Objekt und Unterlagen an und erstellen ein transparentes Angebot – unverbindlich und kostenlos.

  2. 02

    Beschluss der Gemeinschaft

    Über die Bestellung der neuen Verwaltung entscheiden die Eigentümer in der Versammlung. Wir stellen uns auf Wunsch persönlich vor.

  3. 03

    Übergabe und Übernahme

    Unterlagen, Konten, Vollmachten und offene Vorgänge gehen über. Wir nehmen auf, was vorliegt, und fordern Fehlendes an.

  4. 04

    Start der neuen Verwaltung

    Ab dem vereinbarten Termin läuft alles bei uns zusammen – mit festem Ansprechpartner und Zugang zum Eigentümerportal.

Voraussetzungen

Unterlagen, Verträge
und Entscheidungen.

Was beim Wechsel gebraucht wird, lässt sich in sechs Punkten zusammenfassen. Nichts davon muss die Gemeinschaft allein stemmen.

01

Beschlussfassung

Über die Bestellung und die Abberufung des Verwalters entscheidet die Eigentümergemeinschaft durch Beschluss. Wir bereiten auf Wunsch die nötigen Entscheidungsgrundlagen auf, damit in der Versammlung klar ist, worüber abgestimmt wird.

02

Verwaltervertrag

Fristen und Formalien ergeben sich aus dem bestehenden Verwaltervertrag und der Beschlusslage Ihrer Gemeinschaft – das ist von Vertrag zu Vertrag unterschiedlich. Wir sehen uns die konkrete Lage im Erstgespräch gemeinsam an.

03

Unterlagenübergabe

Teilungserklärung, Beschlusssammlung, Jahresabrechnungen, Wirtschaftspläne, Versicherungs- und Wartungsverträge: Wir nehmen bei der Übernahme auf, was vorliegt, und fordern Fehlendes schriftlich an.

04

Konten und Vollmachten

Die Konten der Gemeinschaft und die zugehörigen Vollmachten werden auf die neue Verwaltung umgestellt. Wir stimmen die Reihenfolge so ab, dass laufende Zahlungen und Hausgeldeingänge nicht ins Stocken geraten.

05

Abstimmung mit der bisherigen Verwaltung

Die operative Abstimmung zur Übergabe übernehmen wir – sachlich und ohne Reibung. Die formale Erklärung gegenüber der bisherigen Verwaltung bleibt bei der Gemeinschaft.

06

Rolle des Verwaltungsbeirats

Der Verwaltungsbeirat ist während des Wechsels der kürzeste Weg in die Gemeinschaft: Er kennt die Vorgeschichte, kann Unterlagen einordnen und ist unser erster Ansprechpartner, solange sich alles einspielt. Was zu seinen Aufgaben gehört, lesen Sie unter Verwaltungsbeirat der WEG.

Übergang

Wie wir den Übergang
strukturieren.

Ein Wechsel ist vor allem eine Organisationsaufgabe. So gehen wir sie an:

  • Fester persönlicher Ansprechpartner von der ersten Anfrage an – keine wechselnden Sachbearbeiter.
  • Übersicht über den Stand der Übergabe: was vorliegt, was fehlt, woran wir gerade arbeiten.
  • Abstimmung mit dem Verwaltungsbeirat, bevor größere Maßnahmen angestoßen werden.
  • Rückmeldung auf Anfragen in der Regel innerhalb von 24 Stunden.
  • Unterlagen und Abrechnungen im digitalen Eigentümerportal, sobald die Übernahme steht.
  • Erlaubnis nach § 34c GewO und Vermögensschaden-Haftpflicht als Grundlage der Zusammenarbeit.

Wie das digitale Eigentümerportal aufgebaut ist und welche Nachweise wir vorlegen, zeigen wir auf der Startseite im Abschnitt zu Absicherung und Professionalität.

Wie die laufende Verwaltung nach dem Wechsel im Detail aussieht – von Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung über die Eigentümerversammlung bis zur Handwerkerkoordination –, lesen Sie auf unserer Seite zur WEG-Verwaltung in Frankfurt am Main.

Häufige Fragen

Verwalterwechsel –
häufige Fragen.

Wovon das Verwalterhonorar abhängt und was darin enthalten ist, erklären wir unter Kosten einer WEG-Verwaltung. Weitere Fragen zu unserer Arbeitsweise, zur Erreichbarkeit und zum Eigentümerportal beantworten wir im FAQ-Bereich der Startseite und natürlich persönlich.

Kann eine Eigentümergemeinschaft die Hausverwaltung wechseln?

Über die Bestellung und die Abberufung des Verwalters entscheidet die Eigentümergemeinschaft durch Beschluss. Welche Fristen und Formalien im Einzelfall gelten, ergibt sich aus dem bestehenden Verwaltervertrag und der Beschlusslage Ihrer Gemeinschaft – das ist von Vertrag zu Vertrag unterschiedlich. Im Erstgespräch sehen wir uns Ihre konkrete Situation an und sagen Ihnen offen, was aus unserer Sicht der sinnvolle nächste Schritt ist. Bei rechtlichen Zweifelsfragen empfehlen wir, zusätzlich anwaltlichen Rat einzuholen – wir ersetzen keine Rechtsberatung.

Wie lange dauert ein Verwalterwechsel?

Das hängt vor allem vom Kündigungstermin bei der bisherigen Verwaltung und vom Übergabezeitpunkt der Unterlagen ab – beides liegt nicht allein in unserer Hand. Sobald der Beschluss zum Wechsel gefasst ist, beginnen wir zeitnah mit der Übernahme von Unterlagen, Konten und offenen Vorgängen. Einen realistischen Zeitrahmen schätzen wir im persönlichen Gespräch ein, weil er von der Komplexität der Immobilie und vom Zustand der vorhandenen Unterlagen abhängt. Pauschale Fristen zu nennen wäre unseriös.

Welche Unterlagen brauchen Sie für ein Angebot?

Für ein erstes, unverbindliches Angebot reichen meist wenige Basisangaben: Anzahl der Einheiten, aktuelle Jahresabrechnung oder Wirtschaftsplan sowie – falls vorhanden – die Teilungserklärung. Weitere Unterlagen wie Beschlusssammlungen oder Wartungsverträge sind hilfreich, aber nicht zwingend notwendig. Falls einzelne Dokumente gerade nicht griffbereit sind, ist das kein Hindernis: Wir sagen Ihnen dann genau, was für die nächsten Schritte noch gebraucht wird.

Was passiert, wenn Unterlagen unvollständig übergeben werden?

Das kommt vor und ist kein Grund, den Wechsel zu verschieben. Wir nehmen bei der Übernahme auf, was vorliegt und was fehlt, und fordern Fehlendes schriftlich und nachvollziehbar an. Vieles lässt sich zudem aus anderen Quellen rekonstruieren – etwa aus Kontoauszügen, Versammlungsprotokollen oder Unterlagen einzelner Eigentümer. Sie bekommen von uns eine klare Übersicht darüber, was vorhanden ist und woran wir noch arbeiten.

Müssen wir die Abstimmung mit der bisherigen Verwaltung selbst führen?

Die formalen Schritte – der Beschluss der Gemeinschaft und die Erklärung gegenüber der bisherigen Verwaltung – liegen bei der Eigentümergemeinschaft. Die operative Abstimmung zur Übergabe übernehmen wir: Terminabsprachen, Anforderung der Unterlagen, Klärung offener Vorgänge und die Abwicklung rund um Konten und Vollmachten. Der Ton bleibt dabei sachlich; ein Verwalterwechsel ist ein normaler Vorgang und kein Streitfall.

Angebot

Angebot für Ihre
Eigentümer­gemeinschaft.

Sie möchten die Hausverwaltung wechseln oder erst einmal wissen, was ein Wechsel für Ihre Gemeinschaft bedeuten würde? Melden Sie sich – das Erstgespräch ist unverbindlich und kostenlos.