Kann eine Eigentümergemeinschaft die Hausverwaltung wechseln?
Über die Bestellung und die Abberufung des Verwalters entscheidet die
Eigentümergemeinschaft durch Beschluss. Welche Fristen und Formalien im
Einzelfall gelten, ergibt sich aus dem bestehenden Verwaltervertrag und
der Beschlusslage Ihrer Gemeinschaft – das ist von Vertrag zu Vertrag
unterschiedlich. Im Erstgespräch sehen wir uns Ihre konkrete Situation an
und sagen Ihnen offen, was aus unserer Sicht der sinnvolle nächste Schritt
ist. Bei rechtlichen Zweifelsfragen empfehlen wir, zusätzlich anwaltlichen
Rat einzuholen – wir ersetzen keine Rechtsberatung.
Wie lange dauert ein Verwalterwechsel?
Das hängt vor allem vom Kündigungstermin bei der bisherigen Verwaltung und
vom Übergabezeitpunkt der Unterlagen ab – beides liegt nicht allein in
unserer Hand. Sobald der Beschluss zum Wechsel gefasst ist, beginnen wir
zeitnah mit der Übernahme von Unterlagen, Konten und offenen Vorgängen.
Einen realistischen Zeitrahmen schätzen wir im persönlichen Gespräch ein,
weil er von der Komplexität der Immobilie und vom Zustand der vorhandenen
Unterlagen abhängt. Pauschale Fristen zu nennen wäre unseriös.
Welche Unterlagen brauchen Sie für ein Angebot?
Für ein erstes, unverbindliches Angebot reichen meist wenige Basisangaben:
Anzahl der Einheiten, aktuelle Jahresabrechnung oder Wirtschaftsplan sowie
– falls vorhanden – die Teilungserklärung. Weitere Unterlagen wie
Beschlusssammlungen oder Wartungsverträge sind hilfreich, aber nicht
zwingend notwendig. Falls einzelne Dokumente gerade nicht griffbereit sind,
ist das kein Hindernis: Wir sagen Ihnen dann genau, was für die nächsten
Schritte noch gebraucht wird.
Was passiert, wenn Unterlagen unvollständig übergeben werden?
Das kommt vor und ist kein Grund, den Wechsel zu verschieben. Wir nehmen
bei der Übernahme auf, was vorliegt und was fehlt, und fordern Fehlendes
schriftlich und nachvollziehbar an. Vieles lässt sich zudem aus anderen
Quellen rekonstruieren – etwa aus Kontoauszügen, Versammlungsprotokollen
oder Unterlagen einzelner Eigentümer. Sie bekommen von uns eine klare
Übersicht darüber, was vorhanden ist und woran wir noch arbeiten.
Müssen wir die Abstimmung mit der bisherigen Verwaltung selbst führen?
Die formalen Schritte – der Beschluss der Gemeinschaft und die Erklärung
gegenüber der bisherigen Verwaltung – liegen bei der Eigentümergemeinschaft.
Die operative Abstimmung zur Übergabe übernehmen wir: Terminabsprachen,
Anforderung der Unterlagen, Klärung offener Vorgänge und die Abwicklung
rund um Konten und Vollmachten. Der Ton bleibt dabei sachlich; ein
Verwalterwechsel ist ein normaler Vorgang und kein Streitfall.