Was ist der Unterschied zwischen Mietverwaltung und WEG-Verwaltung?
Die WEG-Verwaltung betreut eine Wohnungseigentümergemeinschaft, also mehrere
Eigentümer mit gemeinschaftlichem Eigentum. Auftraggeber ist die Gemeinschaft,
und vieles ist durch das Wohnungseigentumsgesetz vorgegeben: Wirtschaftsplan,
Jahresabrechnung, Eigentümerversammlung, Beschlusssammlung. Die Mietverwaltung
betreut dagegen ein Objekt, das einem Eigentümer gehört. Auftraggeber sind Sie
allein, der Rahmen ist der Verwaltervertrag, und im Mittelpunkt steht das
Mietverhältnis: Mieterkommunikation, Mietzahlungen, Betriebskosten,
Instandhaltung. Beides machen wir, aber es sind zwei verschiedene Aufgaben mit
zwei verschiedenen Verträgen.
Für welche Objektgröße ist Ihre Mietverwaltung gedacht?
Unser Schwerpunkt liegt auf Mehrfamilienhäusern mit etwa zehn bis zwanzig
Wohnungen, die einem Eigentümer oder einer Eigentümerfamilie gehören. In
dieser Größe ist eine persönliche Betreuung möglich, bei der eine Person das
Haus und die Mieter kennt. Das ist eine bevorzugte Zielgruppe und keine starre
Grenze: Auch kleinere oder größere Objekte besprechen wir gern. Entscheidend
sind Zustand, Aufwand und ob die Zusammenarbeit zu beiden Seiten passt.
Übernehmen Sie auch die Vermietung frei werdender Wohnungen?
Den Mieterwechsel ja, die Mietersuche nicht. Wir wickeln die Kündigung ab,
nehmen die Wohnung mit Protokoll und Zählerständen ab, rechnen die Kaution
ab, koordinieren Renovierung und Handwerker, setzen den neuen Mietvertrag
auf, schließen ihn in Ihrem Namen ab und übergeben die Wohnung. Anzeigen
schalten, Besichtigungen durchführen und Interessenten auswählen gehört
dagegen derzeit nicht zu unserem Angebot – das übernehmen Sie selbst oder ein
Makler Ihrer Wahl. Eine Provision oder ein gesondertes Vermietungshonorar
berechnen wir in keinem Fall.
Was kostet die Mietverwaltung eines Mehrfamilienhauses?
Dafür gibt es bei uns bewusst keinen veröffentlichten Einstiegspreis. Die
Preisangabe auf unserer Seite zu den
Kosten der WEG-Verwaltung gilt
ausdrücklich nur für die WEG-Verwaltung und lässt sich nicht auf die
Mietverwaltung übertragen, weil der Aufwand anders entsteht. Maßgeblich sind
die Zahl der Wohnungen, der Zustand des Objekts, die Mieterstruktur und der
vereinbarte Leistungsumfang. Nach einem kostenlosen Erstgespräch und einem
Blick auf die Unterlagen erhalten Sie ein individuelles Angebot.
Welche Unterlagen brauchen Sie für ein Angebot?
Für ein belastbares Angebot sehen wir uns vorab die Mieterliste mit den
laufenden Mietverhältnissen an, die aktuellen Mietverträge, die letzte
Betriebskostenabrechnung sowie bekannte offene Punkte an Technik und
Instandhaltung. Für das Erstgespräch selbst brauchen Sie nichts hochzuladen
und nichts vorzubereiten – ein kurzes Telefonat genügt, und wir sagen Ihnen
dann, was wir für das Angebot benötigen.