Dieselben Pflichten
Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Vermögensbericht, Beschlusssammlung, Eigentümerversammlung: Auch eine Gemeinschaft mit sechs Einheiten braucht all das – nur dass es dort niemanden gibt, der es nebenbei erledigt.
WEG-Verwaltung · Frankfurt-Bornheim
Ein WEG-Verwalter aus dem Nachbarviertel: Unser Büro liegt im Ostend, direkt angrenzend an Bornheim.
Für Eigentümergemeinschaften in Bornheim heißt das kurze Wege statt langer Zuständigkeitsketten. Zertifizierter Verwalter nach § 26a WEG, Erlaubnis nach § 34c GewO, fester Ansprechpartner und alle Unterlagen jederzeit im digitalen Eigentümerportal.
Baubestand
Bornheim ist stark von gründerzeitlichem Baubestand geprägt. Für eine Eigentümergemeinschaft im Altbau stellt sich damit eine Aufgabe, die bei Neubauten so nicht existiert: Die großen Posten kommen nicht überraschend, aber sie kommen. Dach, Fassade, Stränge, Heizung. Jeder dieser Punkte ist absehbar, und jeder kostet.
Deshalb entscheidet bei einer Altbau-WEG vor allem eines darüber, ob die Gemeinschaft ruhig schlafen kann: eine Erhaltungsrücklage, die zum tatsächlichen Zustand des Gebäudes passt. Eine Verwaltung, die den Bestand kennt und die Rücklage daran ausrichtet, erspart der Gemeinschaft Sonderumlagen in genau den Momenten, in denen sie am wenigsten passen. Das ist weniger spektakulär als ein Hochglanzprospekt, aber es ist der Unterschied zwischen Planung und Krisenmanagement.
Gemeinschaftsgröße
Im gründerzeitlichen Bestand finden sich Gebäude ganz unterschiedlicher Größe, darunter Gemeinschaften mit wenigen Einheiten. Für sie gilt dasselbe Regelwerk wie für eine Anlage mit hundert Einheiten: Das Wohnungseigentumsgesetz unterscheidet nicht nach Größe. Genau darauf ist unsere Arbeitsweise ausgelegt.
Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Vermögensbericht, Beschlusssammlung, Eigentümerversammlung: Auch eine Gemeinschaft mit sechs Einheiten braucht all das – nur dass es dort niemanden gibt, der es nebenbei erledigt.
Je Einheit ist eine kleine Gemeinschaft regelmäßig teurer als eine große. Das liegt nicht am Anspruch, sondern an der Rechnung: Feste Aufgaben verteilen sich auf weniger Einheiten. Wir sagen das vorher, damit die Zahl im Angebot niemanden überrascht.
In einer kleinen Gemeinschaft kennt man sich. Entsprechend arbeiten wir: Sie sprechen durchgehend mit derselben Person, die Ihr Haus und Ihre Gemeinschaft kennt – ohne wechselnde Zuständigkeiten.
Kosten
Das Verwalterhonorar wird in der WEG-Verwaltung je Einheit und Monat bemessen. Einen pauschalen Betrag nennen wir öffentlich nicht: Er wäre ohne Kenntnis Ihrer Gemeinschaft keine belastbare Auskunft.
Kleinere oder aufwendigere Gemeinschaften liegen je Einheit höher als große Gemeinschaften – und das sagen wir lieber vorher als im Angebot. Der Grund ist keine Preispolitik, sondern Arithmetik: Jahresabrechnung, Eigentümerversammlung, Beschlusssammlung und Beschlussumsetzung fallen unabhängig von der Größe an und verteilen sich auf weniger Einheiten. Was genau in den Betrag einfließt, steht unter Kosten der WEG-Verwaltung.
Verwalterwechsel
Die häufigsten Gründe, aus denen eine Gemeinschaft wechseln will, sind selten spektakulär: Niemand geht ans Telefon, die Abrechnung kommt spät und ist nicht nachvollziehbar, Beschlüsse werden nicht umgesetzt, Handwerker nicht koordiniert. Das sind keine Katastrophen, aber es zermürbt – und es kostet Substanz, weil Dinge liegen bleiben.
Der Wechsel selbst ist ein geordneter Vorgang: Beschluss in der Eigentümerversammlung, Bestellung des neuen Verwalters, dann Übergabe von Unterlagen, Konten und laufenden Vorgängen. Wir übernehmen die Abstimmung mit der bisherigen Verwaltung und sagen offen, wenn Unterlagen fehlen. Ablauf, Unterlagen und Fristen im Detail stehen auf der Seite Hausverwaltung wechseln; welche Rolle der Beirat dabei spielt, erklären wir unter Verwaltungsbeirat der WEG.
Leistungen
Wir übernehmen die Verwaltung Ihrer Gemeinschaft vollständig – kaufmännisch, technisch und rechtlich. Das Jahr beginnt mit dem Wirtschaftsplan, läuft über die Buchhaltung zur Jahresabrechnung und schließt die Erhaltungsrücklage ein, auf die es im Altbaubestand besonders ankommt. Dazu kommen Vorbereitung und Durchführung der Eigentümerversammlung, die Umsetzung der gefassten Beschlüsse, die Koordination der Fachbetriebe und die laufende Kommunikation mit den Eigentümern. Ausführlich beschrieben ist das auf der Seite zur WEG-Verwaltung in Frankfurt am Main.
Wovon das Honorar abhängt und ab welchem Betrag wir starten, steht unter Kosten der WEG-Verwaltung. Was in der Jahresabrechnung stehen muss, erklären wir unter Jahresabrechnung der WEG. Im direkt angrenzenden Stadtteil finden Sie uns unter WEG-Verwaltung im Ostend und WEG-Verwaltung im Nordend.
Häufige Fragen
Ja. Bornheim grenzt direkt an das Ostend, wo unser Büro in der Rhönstraße liegt. Damit sind wir für Eigentümergemeinschaften in Bornheim schnell erreichbar – für Objektbegehungen, Handwerkertermine und Eigentümerversammlungen in Präsenz. Bornheim gehört zu den Stadtteilen, auf die wir uns bewusst konzentrieren.
Ja. Für eine Gemeinschaft mit wenigen Einheiten gilt dasselbe Regelwerk wie für eine große Anlage – Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Vermögensbericht, Beschlusssammlung und Eigentümerversammlung fallen unabhängig von der Größe an. Darauf ist unsere Arbeitsweise mit einer festen Ansprechperson ausgelegt. Fair ist dabei der Hinweis, dass kleine Gemeinschaften je Einheit regelmäßig teurer sind als große, weil sich diese festen Aufgaben auf weniger Einheiten verteilen.
Bornheim ist stark von gründerzeitlichem Baubestand geprägt. Bei solchen Gebäuden entscheidet vor allem die Erhaltungsrücklage darüber, ob eine Gemeinschaft ruhig schlafen kann: Dach, Fassade, Stränge und Heizung sind absehbare Posten, keine Überraschungen. Eine Verwaltung, die den Zustand kennt und die Rücklage daran ausrichtet, erspart der Gemeinschaft Sonderumlagen in ungünstigen Momenten. Dazu kommen die typischen Altbauthemen: Feuchtigkeit, Schallschutz und der Umgang mit baulichen Veränderungen einzelner Eigentümer.
Der Wechsel wird in der Eigentümerversammlung beschlossen: Die Gemeinschaft bestellt den neuen Verwalter und beschließt den Verwaltervertrag. Danach folgt die Übergabe von Unterlagen, Konten, Verträgen und laufenden Vorgängen. Wir übernehmen die Abstimmung mit der bisherigen Verwaltung und sagen offen, wenn Unterlagen fehlen. Den vollständigen Ablauf, die nötigen Unterlagen und die Fristen beschreiben wir auf unserer Seite zum Thema Hausverwaltung wechseln.
Kontakt
Ein kurzes Erstgespräch kostet nichts und verpflichtet zu nichts. Danach wissen Sie, ob die Zusammenarbeit passt – und wir, was Ihre Gemeinschaft braucht.